Platzordnung

Liebe Hundesportler,
um einen reibungslosen Trainingsablauf zu gewährleisten und die Freizeit mit dem Hund und anderen Hundesportlern so angenehm wie möglich zu gestalten, ist die Erstellung von Regeln und deren Einhaltung notwendig. Der Vorstand bittet daher um Kenntnisnahme und Einhaltung nachstehender Platzordnung. Jeder Hundesportler erhält eine Solche, außerdem hängt die Platzordnung gut sichtbar im Vereinsgebäude aus und sie ist auf der Homepage
unseres Vereines nachzulesen.

 

1. Dem Vorstand obliegt das Hausrecht.


2. Die Platzordnung ist von jedem Vereinsmitglied, Gast und sonstigem Besucher einzuhalten. Sie umfasst das gesamte Ausbildungsgelände und das Vereinsgebäude.


3. Auf dem Ausbildungsgelände sind die Mitglieder des Vorstandes und die zuständigen Übungsleiter weisungsberechtigt. Ihren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.


4. Der Zutritt zum Hundeplatz ist nur Vereinsmitgliedern gestattet. Nichtmitgliedern ist der Zutritt nur nach Aufforderung und nach Rücksprache mit dem Vorstand, bei dessen Abwesenheit mit dem zuständigen Übungsleiter erlaubt.


5. Die Nutzung des Ausbildungsgeländes, des Vereinsgebäudes und der Sportgeräte ist nur zu den festgelegten Trainingszeiten erlaubt. Ausnahmen sind mit dem Vorstand abzusprechen.


6. Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den Hund oder den Hundehalter verursacht werden. Für die Dauer des Aufenthaltes auf dem
Vereinsgelände ist jeder Hundehalter für seinen Hund im Sinne des BGB verantwortlich.

 

7. Für alle Hunde, die sich auf dem Vereinsgelände aufhalten, muss eine gültige Tollwutschutzimpfung und eine Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegen. Der Impfausweis ist dem Vorstand auf Verlangen vorzulegen. Eine Kopie der Hundehalterhaftpflichtversicherung ist dem Vorstand zur Ablage in die
Vereinsunterlagen abzugeben.

 

8. Kranke und/oder verletzte Hunde dürfen nicht am Training teilnehmen. Das Mitbringen von Hunden mit einer ansteckenden Krankheit ist nicht gestattet. Eine
solche Erkrankung ist dem Vorstand zu melden.


9. Das Mitbringen und die Arbeit mit läufigen Hündinnen sind mit dem jeweils zuständigen Übungsleiter und anderen anwesenden Sportfreunden abzusprechen.


10. Es sind im Umgang mit dem Hund aggressive Handlungen und physisch und psychische Gewalteinwirkungen im Sinne des Tierschutzgesetzes strengstens
untersagt.


11. Vor Trainingsbeginn trägt sich jedes Mitglied in die im Vereinsheim ausliegende Anwesenheitsliste ein.


12. Auf dem Hundeplatz sind die Hunde in den vorhandenen oder mitgebrachten Hundeboxen unterzubringen oder an geeigneten Anbindehaken anzubinden. Im
Vereinsheim sind Hunde erlaubt, solange sie sich auf einem festen Platz (Decke, Box etc.) aufhalten oder an der Leine geführt werden. Grundsätzlich gilt, dass die Hunde derart untergebracht werden sollen, dass sie weder sich selbst, andere Hunde, Menschen oder Gegenstände gefährden.

 

13. Dem Hund soll vor Betreten des Ausbildungsgeländes die Gelegenheit gegeben werden sich zu lösen. Sollte es doch passieren, dass der Hund Kot absetzt, ist die Hinterlassenschaft umgehend zu beseitigen. Das Urinieren auf dem Ausbildungsgelände oder an Trainingsgeräten ist zu vermeiden.


14. Auf dem Ausbildungsgelände gilt die allgemeine Leinenpflicht. Ausnahmen bilden die erforderlichen Übungseinheiten. Nach der Ausbildung ist eine Freilaufphase auf dem Ausbildungsgelände für sozialverträgliche Hunde erlaubt, bei dem Beutespiele mit Bällen etc. zu unterlassen sind. Die Hunde sollen dabei stets unter Kontrolle der Hundeführer bleiben.


15. In Rücksichtnahme auf die umliegenden Anwohner, ist das Bellen der Hunde auf ein Minimum zu begrenzen!


16. Oberstes Ziel sollte ein rücksichtsvolles und kameradschaftliches Verhalten untereinander sein! Es wird darum gebeten, dass die Sportfreunde einen freundlichen und fairen Umgang miteinander führen. Laute und unsachliche Auseinandersetzungen sind dringend zu vermeiden. Bei unvereinbaren Diskrepanzen ist der Vorstand hinzuzuziehen.

 

17. Der Genuss von Alkohol ist vor und während des Ausbildungsbetriebes für die Ausbildungsteilnehmer verboten! Personen, die gegen dieses Verbot verstoßen
werden des Platzes verwiesen. Der Zugang für angetrunkene Personen auf das Vereinsgelände ist untersagt.


18. Das Rauchen ist im Vereinsheim nicht gestattet! Auf dem Vereinsgelände ist darauf zu achten, dass die Zigarettenkippen sachgemäß entsorgt werden! Zigarettenkippen sind für Hunde giftig!


19. Das Vereinsheim und -gelände mit all den Einrichtungsgegenständen und Nutzungsmöglichkeiten sind pfleglich zu behandeln. Im Interesse aller ist jedes
Vereinsmitglied zu Sauberkeit und Ordnung aufgefordert!


20. Die Reinigung des Vereinsheimes ist durch den aushängenden Reinigungsplan geregelt.


21. Nach Ausbildungsschluss ist das Mitglied, welches als Letztes den Platz verlässt für die Ordnung (auf dem Ausbildungsgeländes und im Vereinsheim) zuständig.


22. Die Platzordnung ist von jedem Vereinsmitglied und Besucher für die Dauer des Platzaufenthaltes zu beachten und einzuhalten. Zuwiderhandlungen sind umgehend dem Vorstand mitzuteilen, welcher entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten soll. Ein grober Verstoß kann einen Platzverweis oder den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben.


23. Alles Weitere regelt der Vorstand, die Mitgliederversammlung und die Satzung des OV Radebeul e.V.


Die Platzordnung wurde in vorliegende Form auf der Mitgliederversammlung des OV Radebeul e.V. am 25.03.2015 beschlossen und ist seit diesem Tag gültig.